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Im Gegensatz zur übrigen Frankfurter Bevölkerung begrüßten viele Juden die von Napoleon eingesetzte Regierung. Sie erwarteten die Gleichstellung aller Einwohner entsprechend den Regelungen in Frankreich und ergriffen zahlreiche Initiativen, sie durchzusetzen.
In Frankreich hatte die Nationalversammlung 1791 ein Gesetz beschlossen, das alle Ausnahmeregelungen aufhob und den Juden Frankreichs die Rechte und Pflichten französischer Bürger zuerkannte.
Der nach einem Aquarell von Johann Wolfgang von Goethe (1792) angefertigte Freiheitsbaum symbolisiert die Hoffnungen der Juden auf eine Gleichstellung, wie sie die Französische Revolution eingeführt hatte. Er war ein Symbol der Französischen Revolution. Die Gepflogenheit, Freiheitsbäume zu errichten, faßte 1792 auch in Deutschland Fuß.
Statt der erwarteten Gleichstellung verfügte Fürstprimas Karl Theodor von Dalberg, den Napoleon mit der Regierung der Stadt Frankfurt beauftragt hatte, Ende 1807 eine „Neue Stättigkeits- und Schutzordnung der Judenschaft zu Frankfurt”, die mit ihren 151 Paragraphen die Juden weiterhin unter Sonderrechte stellte und ihnen 22 000 Gulden Schutzgeld pro Jahr abverlangte.
Während alle Frankfurter Interessengruppen diese Regelungen befürworteten, wehrten sich die Juden wie nie zuvor gegen das Inkraftreten dieser Stättigkeit. Ihr „Kampf mit der Feder” führte Argumente ins Feld gegen die Konkurrenzängste der Handwerker und Kleinkaufleute; gegen die Kirche, die die Grundlagen des christlichen Staates wanken sah; gegen die Patrizier, die eine auf Herkunft und Vermögen beruhende gesellschaftliche Homogenität wahren wollten.
Erst nach dem Eingreifen Napoleons verbesserte sich die Situation der Juden: 1810 errichtete Napoleon das Großherzogtum Frankfurt und verlangte die Einführung des französischen Gesetzbuches einschließlich der Gleichstellung aller Einwohner. Nach langwierigen Verhandlungen wurde Ende 1811 eine Verordnung erlassen, die die Frankfurter „Schutzjuden” den übrigen Bürgern rechtlich gleich stellte.
Die Mitglieder der jüdischen Gemeinde beauftragten mit persönlicher Unterschrift angesehene, wohlhabende, weit über Frankfurt hinaus bekannte Personen mit der Verhandlung über die Gleichstellung.
Dem Brief Dalbergs an Rothschild lässt sich entnehmen, dass die Juden 440 000 Gulden für die rechtliche Gleichstellung zu zahlen hatten; diese Summe war das Zwanzigfache des bis dahin zu zahlenden jährlichen Schutzgeldes von 22 000 Gulden. Die Gemeinde hatte große Schwierigkeiten, das Geld aufzubringen. Das Bankhaus Rothschild und das (nichtjüdische) Bankhaus Bethmann halfen.
Zum Januar 1812 trat die mühsam und kostspielig erworbene Gleichstellung der Frankfurter Juden in Kraft. Bereits 1814, nach dem Ende der französischen Besatzung infolge des Sieges über Napoleon, wurde sie aber wieder rückgängig gemacht.
Schreiben von Karl von Dalberg an Mayer Amschel Rothschild, 11.12.1811 (erste von drei Seiten). Dalberg bestätigt darin die vorgeschlagenen Zahlungsmodalitäten bezüglich der für die Gleichstellung zu zahlenden 440 000 Gulden.
Blick in den Ausstellungsteil „Gleichstellung”
In einer chronologischen Tafelreihe beschreibt die Ausstellung den beschwerlichen Weg zur Gleichstellung. In zwei Innenräumen („Grenzen der sozialen Integration” und „Identitätsfragen”) zeigt sie die Auswirkungen der Emanzipation.
Frankfurt erhielt zwar 1816 eine neue Verfassung, aber Artikel 1 besagte eindeutig: „Alle Hoheitsrechte und Selbstverwaltung der Stadt beruhen auf der Gesamtheit der christlichen Bürgerschaft.” Die jüdische Gemeinde protestierte und kämpfte für die endgültige Gleichstellung.
Sie erreichte aber nur die Verabschiedung eines Kompromisses im Jahr 1824: Juden erhielten den Status „Israelitische Bürger”, einige Sonderregelungen wurden aufgehoben, andere blieben bestehen.
Die durch die revolutionäre Bewegung hervorgegangene Nationalversammlung in der Paulskirche erteilte den Juden 1848 das volle Bürger- und Staatsbürgerrecht, die Reaktion nahm es ihnen wieder. 1864 erfolgte die endgültige Gleichstellung in Frankfurt, 1869/71 im Deutschen Reich.
Verwaltungsmäßig allerdings blieben immer noch Ausgrenzungen bestehen, z.B. die Nichtzulassung von Juden als Offiziere oder als Professoren.
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