Antwort des Senats auf eine Bittschrift des israelitischen Bürgers und Handelsmanns Hermann Schiff, seiner Verlobten das Israelitische Bürgerrecht zu geben, vom 13. Januar 1842: „Es werden Bittsteller zur Geduld verwiesen”.
Als besonders diskriminierend empfanden die Juden, dass das Gesetz von 1824 weiterhin die Zahl der zugelassenen Ehen beschränkte und jeder Heiratswillige – ob Arzt, Rechtsanwalt, oder Bankier – beim Senat eine Genehmigung einholen musste. Für auswärtige Verlobte war der Erwerb des Bürgerrechts die Voraussetzung für die Ehebewilligung.
Die entsprechenden Anträge zogen sich oft über Jahre hin, die ablehnenden Antworten hatten immer den gleichen Wortlaut: „Es werden Bittsteller zur Geduld verwiesen”. Im Fall Hermann Schiff durfte die Heirat erst 1847 vollzogen werden. Die jüdische Gemeinde ließ nicht locker in dieser Frage.
Sie konnte vor 1864 einige Erleichterungen erreichen, vor allem für vermögende Juden, aber an der Reglementierung hielt der Senat fest. Trotz der Beschränkungen stieg die Zahl der Juden in Frankfurt stetig: 1800 lebten hier etwa 3 000, 1823 waren es 4 500, 1847 knapp 5 000 und 1864 dann 7 620. Das waren jeweils zehn Prozent der Bevölkerung.
Trotz der begonnenen Emanzipation sicherten Bildung und Kulturzugehörigkeit keinen Zugang zu den bedeutenden und einflußreichen Frankfurter Vereinen und Zirkeln.
Die langsam voranschreitende rechtliche Emanzipation und der immer vorhandene, aber nach 1870 verstärkt hervortretende Antisemitismus führten dazu, dass Juden eigene Verbände gründeten, die eine ähnlich doppelte Zielsetzung verfolgten wie die Studentenverbindungen. Das gilt für Sportverbände, Jugendverbände, Frauenverbände.
Bis 1836 unterlagen die Juden verschiedenen wirtschaftlichen Zwangsmaßnahmen. Insbesondere schränkte der christliche Kleinhandel die jüdische Konkurrenz ein, und die Zünfte erschwerten den Zugang zu Handwerk und Manufakturwesen. Ungehindert durften die Juden nur im Wechsel- und Geldleihgeschäft tätig sein.
Die Aufhebung der letzten wirtschaftlichen Beschränkungen fiel zusammen mit dem Beitritt Frankfurts zum Zollverein. Frankfurt entwickelte sich nun zu einem Zentrum des südwestdeutschen Handels und baute die Verkehrswege entsprechend aus.
An dem daraufhin einsetzenden Aufschwung des Waren- und Speditionshandels sowie des Anleihegeschäfts hatten die Juden großen Anteil: Ungebunden von Krämer- und Zunftvorschriften und erfahren in Handelsgeschäften, nutzten sie alle neuen Möglichkeiten von Handel und Verkehr. Sie erlangten einen bedeutenden Anteil am Frankfurter Wirtschaftsleben.
Seit Ende des 19. Jahrhunderts bestimmten große jüdische Fachgeschäfte und Kaufhäuser das Bild der Zeil und des Roßmarkts. Unter den Bankleuten nahmen jüdische Bankiers und Makler einen beherrschenden Platz ein. Juden waren Inhaber bedeutender Industrieunternehmen.
55 Prozent der Juden lebten vom Handel, die Mehrheit vom kleineren bis mittleren Warenhandel und von Verkaufsgeschäften. Steigend war die Zahl der Angestellten in großen Handelsgesellschaften, Fachgeschäften und Banken. Die Industrie blieb – auf die Gesamtheit der jüdischen Beschäftigten gesehen – ein untergeordneter Arbeitsbereich: Nur 18 Prozent arbeiteten hier. Hoch hingegen war der Prozentsatz an jüdischen Juristen und Ärzten.
Es war nicht nur der wirtschaftliche Bereich, in dem Juden bald an herausragender Stelle standen. In der Stadtverordnetenversammlung arbeiteten sie in allen politischen Parteien, und im Reichstag vertraten z.B. Leopold Sonnemann und Adolf Sabor unterschiedliche Parteien. Henriette Fürth gehörte zu den ersten Frauen im Stadtparlament. 1925 erhielt Frankfurt mit Ludwig Landmann einen Bürgermeister jüdischer Herkunft.
In der kulturellen Vielfalt Frankfurts engagierten sich Juden als Schauspieler und Sänger, Maler und Journalisten. Sie waren immanenter Bestandteil sowohl der avantgardistischen als auch der konservativen Kultur und traten im allgemeinen nicht als Juden hervor.
Eine herausragende Rolle spielten jüdische Stiftungen und Mäzene in den Verhandlungen um die Gründung einer Universität in Frankfurt (1914). Die Rechtsform einer Stiftungsuniversität wurde vorgesehen, um Juden den Zugang zur Professur zur erleichtern und sie nicht preußischen Verwaltungsreglementierungen auszusetzen.