Ein Bauer bittet einen jüdischen Geldverleiher, der am Rechenbrett sitzt, um einen Kredit gegen Pfand oder Bürgschaft. Holzschnitt aus einem Druck von Ciceros „De Officiis”, 1531
Im Laufe des Mittelalters wurden die deutschen Juden nach und nach aus dem Handel, dem Handwerk und der Landwirtschaft verdrängt. Das einzige ihnen noch offenstehende Gewerbe war der Geldhandel, da das Verleihen von Geld gegen Zins den Christen durch Kirchenrecht untersagt war.
Um ihren Schutzherren hohe Abgaben zahlen zu können, durften die jüdischen Geldverleiher hohe Zinsen nehmen. Der Unmut der Schuldner richtete sich so gegen die Juden statt gegen die jeweilige Obrigkeit.
Trotz des kirchlichen Zinsverbots entwickelte sich in der frühen Neuzeit ein christliches Bankwesen, das die Juden auch aus dem Geldhandel verdrängte. Dadurch waren sie gezwungen, sich erneut dem Handel zuzuwenden.
Die Frankfurter Juden profitierten dabei vor allem von den beiden Messen, während deren Dauer fast alle Handelsbeschränkungen für sie aufgehoben waren. Im 17. und 18. Jahrhundert wurden einige von ihnen als Hofjuden zu unentbehrlichen Helfern der Fürsten in der Umgebung Frankfurts.
Jüdische Großhändler im Gespräch mit christlichen Kunden. Kupferstich aus Johannes Jodocus Becks „Tractatus de juribus Judaeorum”, Nürnberg 1731, Frontispiz